Visusprüfung: | |||||||
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Sehschärfenbestimmung | |||||||
Unter dem Begriff Sehvermögen wird die Gesamtleistung des Sehorgans zusammengefasstwie Gesichtsfeld, Farb- und Dämmerungssehen und Sehschärfe. Die Bestimmung der Sehschärfe(Visus) stellt eine Funktionsprüfung dar. Bestimmt wird das Auflösungsvermögen derStelle des schärfsten Sehens, der Makula in der Netzhautmitte. Unter Auflösungsvermögenwiederum versteht man die Fähigkeit, zwei Punkte als getrennte Punkte wahrzunehmen. Dazu muß zwischen zwei gereizten Sinneszellen eine ungereizte liegen. Der kleinste Abstand der –bedingt durch die Größe der ungereizten Sinneszelle – erkannt werden kann, liegt bei einerBogenminute bzw. Winkelminute (entsprechend 1/60 Winkelgrad). Dieses Auflösungsvermögenwird als Sehschärfe 1,0 bezeichnet. Es handelt sich um eine willkürliche Festlegung.Zur Prüfung der Sehschärfe werden Sehzeichen, sog. Optotypen benutzt, die bei einer Sehschärfevon 1,0 eine Strichstärke von genau einer Bogenminute aufweisen. Das Sehzeichenselbst hat dabei in der Regel eine Größe von 5 Bogenminuten, so dass das Verhältnis vonSehzeichengröße zu Strichstärke 5:1 beträgt. Gebräuchliche Sehzeichen sind Landoltringe, EHaken,Kinderbilder, Zahlen und Buchstaben. |
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Als ideales Prüfzeichen, das auch bei Begutachtungenzu verwenden ist, wird der Landoltring angesehen. Bei den anderen Sehzeichenspielt neben der eigentlichen Größe des Sehzeichens auch die Formerkennung eine Rolle, so dass unter Umständen ein besserer Visus vorgetäuscht wird. | ||||||