Sterilisation . BegriffsfbestimmungSterilisation (Begriffsbestimmung lt. DIN 58900)- Sterilisieren ist das Abtöten bzw. das irreversible Inaktivieren aller vermehrungsfähigen Mikroorganismen. (DAB 7 BRD/DDR: Sterilisieren heißt Abtöten oder Entfernen aller lebensfähigen Vegetativ- und Dauerformen von pathogenen und apathogenen Mikroorganismen in Stoffen, Zubereitungen oder an Gegenständen.) - Steril bedeutet frei von allen vermehrungsfähigen Mikroorganismen und Viren. - Sterilisiergut ist der Sammelbegriff für die zu sterilisierenden Objekte. - Sterilgut ist der Sammelbegriff für die in Sterilgutverpackungen befindlichen sterilisierten Objekte, die einem geeigneten auf Wirksamkeit kontrollierten Sterilisationsverfahren unterworfen wurden. Definitionen gemäß EN 556
- Keimbelastung (Bioburden): Die Ansiedlung von lebensfähigen Mikroorganismen auf einem Produkt und/oder der Verpackung. · Sterilität: Ein von lebensfähigen Mikroorganismen freier Zustand. · Steril : Zustand eines Medizinproduktes, welches frei von lebensfähigen Mikroorganismen ist. · Anforderungen: Für ein in Endverpackung zu sterilisierendes Medizinprodukt, das als „Steril“ gekennzeichnet werden soll, muß die theoretische Wahrscheinlichkeit, daß sich ein lebensfähiger Mikroorganismus auf dem Produkt befindet, kleiner oder gleich eins in 1 x 106 Produkten sein. |
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